Betreutes Einzelwohnen (BEW)
Diese Hilfe richtet sich an volljährige Frauen, Männer und Familien, die wegen Mietschulden von Wohnungslosigkeit betroffen oder von einer nicht mehr zu verhindernden Räumung bedroht sind. Ein weiterer Grund für mögliche Hilfen sind unzumutbare Wohnraumverhältnisse. Ebenso kann Wohnraumverlust durch Straffälligkeit und Inhaftierung ausgelöst werden.
Alle Bereiche des täglichen Lebens können von besonderen sozialen Problemlagen und Lebensverhältnissen betroffen sein:
- Arbeitslosigkeit
- Mangelhafte Schulbildung
- Ungesicherte wirtschaftliche Lebensverhältnisse
- Überschuldung
- Mangelnde beziehungsweise nicht vorhandene soziale Kontakte
- Konflikte mit Normen von Familie, Schule, weiteren Sozialisierungsinstanzen
- Gewalt- und Missbrauchserfahrungen
- Mangelnde Identitätsbildung
- Drogenmissbrauch
Lebensplanung und -entwicklung sind häufig von Brüchen gekennzeichnet, sowohl in der privaten als auch beruflichen Perspektive. Wenn diese Schwierigkeiten zu groß werden, wird Hilfe notwendig. Im Bedarfsfall erfolgt ein Angebot zur Unterbringung in Einzelwohnungen. Dieser Wohnraum kann sowohl zur kurzzeitigen Stabilisierung als auch zur mittelfristigen Wohnraumversorgung genutzt werden.
Die Wohnungen geben Raum zum Neugestalten der eigenen Situation. Die sozialpädagogische Begleitung in dieser Zeit unterstützt die Wohnfähigkeit und Verselbständigung.
Die Leistung richtet sich an Angehörige oben genannter Zielgruppen, die aufgrund des Umfangs der sozialen und persönlichen Schwierigkeiten auf keine tägliche, aber regelmäßige Anwesenheit von pädagogischen Fachkräften angewiesen sind.
Sofern ein erhöhter Hilfebedarf vorhanden ist, besteht die Möglichkeit zur Unterstützung in einer Maßnahme des Betreuten Gruppenwohnens (BGW)