Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)
Das Kind oder der Jugendliche soll bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützt und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie gefördert werden. Die Bewältigung schulischer Probleme und die Beziehungen zwischen Kindern und ihren Eltern sind Bestandteil der Arbeit.
In der Arbeit mit älteren Minderjährigen wird in Richtung auf eine Verselbständigung gearbeitet. Eigene Lebensformen werden hierbei erprobt. Kernstück der Arbeit sind regelmäßige Beratungsgespräche mit den Kindern/Jugendlichen und deren Eltern. Gemeinsame Freizeitaktivitäten gehören ebenso zum pädagogischen Instrumentarium.
Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen, um die persönlichen Kompetenzen und die Eigenverantwortung zu stärken und eine Verselbständigung zu ermöglichen.