Betreutes Gruppenwohnen (BGW)
Diese Hilfe richtet sich an volljährige Frauen und Männer, die akut von Wohnungslosigkeit betroffen sind und aufgrund ihrer fehlenden Selbständig- und Wohnfähigkeit einen erhöhten Hilfebedarf haben. Ein weiterer Grund für mögliche Hilfen sind eine anstehende Räumungsklage sowie unzumutbare Wohnraumverhältnisse oder Wohnraumverlust, der durch Straffälligkeit und Inhaftierung ausgelöst wurde.
Alle Bereiche des täglichen Lebens können von besonderen sozialen Problemlagen und Lebensverhältnissen betroffen sein:
- Arbeitslosigkeit
- Mangelhafte Schulbildung
- Ungesicherte wirtschaftliche Lebensverhältnisse
- Überschuldung
- Mangelnde beziehungsweise nicht vorhandene soziale Kontakte
- Konflikte mit Normen von Familie, Schule, weiteren Sozialisierungsinstanzen
- Gewalt- und Missbrauchserfahrungen
- Mangelnde Identitätsbildung
- Drogenmissbrauch
Lebensplanung und -entwicklung sind häufig von Brüchen gekennzeichnet, sowohl in der privaten als auch beruflichen Perspektive. Wenn diese Schwierigkeiten zu groß werden, wird Hilfe notwendig. Im Bedarfsfall erfolgt ein Angebot zur Unterbringung einer Wohngemeinschaft. Dieser Wohnraum kann sowohl zur kurzzeitigen Stabilisierung als auch zur mittelfristigen Wohnraumversorgung genutzt werden.
Die Wohnungen geben Raum zum Neugestalten der eigenen Situation. Die sozialpädagogische Begleitung in dieser Zeit unterstützt die Wohnfähigkeit und bietet Wege, um das Zusammenleben in der Gruppe aktiv zu gestalten. Dazu zählen die Anleitung tagesstrukturierender Angebote, regelmäßige Gruppensitzungen, das Einüben konstruktiver Interaktion und gemeinsame Aktivitäten.
Die Leistung richtet sich an Angehörige oben genannter Zielgruppen, die aufgrund des Umfangs der sozialen und persönlichen Schwierigkeiten gegenüber dem Betreuten Einzelwohnen (BEW) einen erhöhten Bedarf pädagogischer Unterstützung und Anleitung haben.